Hundeschule und Tierpsychologie
Iris Bahrke-Schabacker
„MEIN Hund, bedingungslos mutig und treu. Kraftvoll und aufmerksam, jeden Tag neu“
Bei der Suche nach Tierpsychologie, Hundetrainer, Hundeschule Dresden oder ähnlichen Angeboten, sind Sie auf meine Internetseite aufmerksam geworden. Begrüßen möchte ich Sie zum Thema "Mensch-Hund-Beziehung", mit einem meiner Gedichte.
Lassen Sie uns also beginnen. Wie, das erfahren Sie hier und auf den folgenden Seiten …
Ich biete Ihnen tierpsychologische Beratung und Therapie für Hunde, sowie Hundeschule im individuellen Unterricht und im wechselnden Gelände (Feld, Wald, Stadt) an.
Die wichtigsten Schwerpunkte dabei sind:
- soziale Kompetenz und Umweltsicherheit
- familienorientiertes Arbeiten
- natürliche Motivation entwickeln
- Erlernen der Körpersprache Ihres Hundes
- Kommunikation zwischen Mensch und Hund
Da ich mit mehreren Geschwistern aufgewachsen und selbst Mutti und Oma bin, habe ich eine gute soziale Kompetenz, um mit Kindern und der ganzen Familie zu arbeiten. Ebenso kann ich mich sehr gut in Kommunikation und Übungsabläufen auf die jeweiligen familiären Gegebenheiten einstellen.
Gern unterstütze ich Sie auch schon vor der Anschaffung eines Hundes, indem ich Sie bei der Auswahl Ihres neuen vierbeinigen Begleiters berate und über artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege aufkläre.
Hier können Sie sich mit mir in Verbindung setzen und mir auf meinen YouTube - Kanal
"Tierpsychologie" folgen.
Diese Website bietet Informationen über das Leistungsspektrum meines Dresdner Unternehmens: Hundeschule Dresden und Tierpsychologie Sachsen Iris Bahrke-Schabacker. Des Weiteren wird über die in Deutschland bestehende Gesetzeslage bezüglich des gewerbsmäßigen Betreibens einer Hundeschule informiert: Siehe auch: Wikipedia – Hundeschule – Zertifizierung.
Prinzipiell unterliegt die Selbstbezeichnung als Hundeschule oder Hundetrainer keinen behördlichen oder rechtlichen Vorgaben. Jeder darf sich also ohne weiteres als Hundetrainer oder Hundeschule bezeichnen. Um jedoch einen Mindeststandart an Sachkunde bei der Ausbildung zu gewährleisten, müssen In der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. August 2014 alle Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten wollen, eine Genehmigung durch das örtliche Veterinäramt einholen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz). Die Erteilung dieser Genehmigung ist unter anderem an den Nachweis der Sachkunde gebunden.