
Therapiebegleithund / Therapiehund
Des Weiteren biete ich eine Ausbildung zum Therapiebegleithund / Therapiehund an.
Was ist darunter zu verstehen:
Ein Therapiebegleithund begleitet die Therapie eines Therapeuten, zum Beispiel eines Psychologen, Erziehers oder Ergotherapeuten. Mental passiv, durch seine Anwesenheit oder physisch aktiv, durch Kontakt zum Klienten.
Ein Therapiehund therapiert psychisch durch Anwesenheit oder physisch durch Körperkontakt und durch Animation des Klienten zu Spiel und Mobilität.
Ein Assistenzhund assistiert Menschen die durch körperliche oder seelische Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Zum Beispiel Gegenstände aufheben, tragen und bringen. Beim
Ausziehen helfen, Türen oder Schubladen öffnen. Gegebenfalls am Rollstuhl oder Handbike laufen.
Zielorientiert ist es wichtig, so früh wie möglich mit der Vorbereitung des Hundes für sein Aufgabengebiet zu beginnen.
Das heißt bereits im Welpenalter.
Bei älteren Tieren, so bald sich der Hund in seinem zu Hause eingewöhnt hat.
Je später der Beginn, um so länger dauert, je nach Voraussetzungen die Hund und Halterin / Hundehalter mitbringen, die Ausbildung.
Voraussetzung für diese speziellen Ausbildungen sind:
- Menschenfreundlichkeit und Spielfreude
- Eine gute Bindung zum Hundeführer
- Gute Folgebereitschaft und Gehorsam
- Arbeitsfreude und Arbeitswille von Hund und Hundehalterinnen und Hundehaltern.
Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen und Handlungsempfehlungen:
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Hundegesetze der jeweiligen Bundesländer
- In Sachsen das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“
- jeweilige ortspolizeiliche Verordnungen der Kommunen
- regionale Vorgaben der Veterinärämter
- Handlungsempfehlung der deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene zum hygienegerechten Umgang mit Therapiehunden in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
Preise je nach Art der Ausbildung und nach Aufwand ab 60,00 € / 60 min.
